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Europäischer Gerichtshof

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Europäischer Gerichtshof Artikel

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, kurz auch Europäischer Gerichtshof genannt (Abk. EuGH) mit Sitz in Luxemburg ist das Recht sprechende Organ der Europäischen Gemeinschaften.

Der Europäische Gerichtshof sollte nicht mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verwechselt werden, der eine Einrichtung des Europarates ist.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933 - 1944 Der "Behemoth" ein großes und unbekanntes Werk Franz Neumann - ein vergessener deutscher SozialwissenschaftlerFranz Neumann (1900-1954) teilt das Schicksal vieler Emigranten, die - wie er - 1933 Deutschland verlassen mussten: Er ist trotz seiner wissenschaftlichen Verdienste ein Unbekannter, obwohl er mit seinem "Behemoth", den...

Aufgaben und Zuständigkeit

Der Gerichtshof überwacht die Rechtmäßigkeit der gemeinsamen Handlungen des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Handlungen des Rates, der Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB), soweit es sich nicht um Empfehlungen oder Stellungnahmen handelt, und der Handlungen des Europäischen Parlaments mit Rechtswirkung gegenüber Dritten. (Art. 230 EG-Vertrag)

1989 wurde zur Entlastung des Gerichtshofs ein Europäisches Gericht erster Instanz (Abk. EuG, EuGI) geschaffen. Seitdem ist der Gerichtshof für direkte Klagen von natürlichen und juristischen Personen ca. noch als Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des Europäischen Gerichts erster Instanz zuständig. Für Klagen der Kommission und der Mitgliedsstaaten sowie für die meisten Entscheidungen in dem Vorabverfahren ist der Gerichtshof jedoch zusätzlich in erster Instanz zuständig.

Buch-Tipp: Das 'Caroline'-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Sehr gutes, umfassendes, zugleich leicht verständliches Werk Das vorliegende Buch eignet sich hervorragend, um nicht ca. die besprochene Einzelentscheidung des EGMR zu verstehen, sondern auch die Grundlagen der deutschen Rechtsprechung. Die Einteilung des Buches in die Zeit vor der EGMR-Entscheidung (also: die deutsche Rechtsprechung des BGH bzw....

Sprachen

Verfahrenssprache kann jede Amtssprache der Europäischen Union sein; wobei es darauf ankommt aus welchem Land die Klage erhebende Partei und die beklagte Partei kommt. Der Grund für diese Regelung liegt vor allem darin, dass jeder Angehörige der Europäischen Union in seiner Sprache Rechtshandlungen vornehmen kann. Die Beiträge der Verfahrensbeteiligten und der Richter werden hierbei simultan übersetzt. Interne Arbeitssprache des Gerichtshofs ist Französisch. Durch die Erweiterung der Union auf 25 Mitgliedsstaaten lässt sich allerdings eine Tendenz zur Benutzung des Englischen feststellen. Der Grund liegt vor allem darin, dass es in den neuen Beitrittsländern die juristische Ausblidung zu einem großem Teil auf Englisch stattfindet, weniger jedoch auf Französisch. Französisch wurde auch ca. darum Amtssprache der Union, weil zu dem Zeitpunkt der Gründung der Union 1957 (damals noch EG - Europäische Gemeinschaft) die Mehrzahl der Bevölkerung der sechs Gründungsstaaten (Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich und Deutschland) Französisch sprach.

Buch-Tipp: Das Leben verschlingen? Wow! Ein tolles Buch, man erarbeitet sich mit Hilfe dieses Buches viele kleine Puzzleteile zusammen: Entstehung der Esstörung, was exakt sind die Auslöser, Selbstbeobachtung, man setzt sich realistische Absichte, man erarbeitet sich Veränderungsmöglichkeiten, Umsetzungstipps in dem Alltag, Notfallkärtchen, wenn "es" kurz bevor steht, um ca. einige Beispiele...

Wichtige Entscheidungen

Die wohl wichtigste Entscheidung des EuGH ist in "Van Gendt und Loos" von 1967 zu sehen. Dort wurde zu dem ersten mal entschieden, dass sich die Mitgliedsstaaten freiwillig einer Gemeinschaft mit eigenständiger Rechtsordnung unterworfen haben und darum einen Teil ihrer Souveränität abgegeben haben; ein Fakt, das bis heute Politiker der Mitgliedsstaaten häufig nicht wahrhaben wollen. So wurde am 13.07 2004 ein Beschluss der EU-Finanzminister revidiert, der die Defizit-Strafverfahren gegen Deutschland und Frankreich ausgesetzt hatte. Diese Entscheidung der Minister sei nicht mit EU-Recht vereinbar. Geklagt hatte die EU-Kommission.

Buch-Tipp: Der Gerichtshof der Barmherzigkeit "Ich sag`s euch!" Wer, wie der Autor dieses Mamutwerkes, dessen drei letzten Bücher der "Zahnlosen Zeit" eben erschienen sind, die Welt gleichsam neu erschaffen möchte (und so scheint es), der muß sich nicht wundern, wenn es ab und zu zu dem Schütteln des Kopfes kommt beim Lesen. Und dem folgsamen Leser (ich spreche hier auch für die weiblichen!),...

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